Leistungen die wir für Sie erbringen.

Behandlungspflege und Krankenkassenleistungen (SGB V)
 
Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen und Unterstützung, die von der Krankenkasse übernommen werden:
  • Medikamentenmanagement: Richten, Kontrollieren und Verabreichen von Arzneimitteln.
  • Wundversorgung: Fachgerechter Verbandswechsel und moderne Pflege chronischer Wunden.
  • Injektionen und Infusionen: Verabreichung von Spritzen (z. B. Insulin, Heparin) und Infusionstherapie.
  • Kompressionstherapie: Anlegen von Kompressionsverbänden und An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
  • Vitalzeichenkontrolle: Regelmäßige Messung von Blutdruck, Blutzucker und Puls.
  • Katheter- und Stomapflege: Versorgung, Spülung und Wechsel von Blasenkathetern und Stomaanlagen.
  • Port- und Ernährungspflege: Betreuung bei enteraler/parenteraler Ernährung (PEG-Sonde).
  • Dekubitusbehandlung: Medizinische Versorgung von Liegegeschwüren.
  • Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): Vorübergehende Weiterführung des Haushalts bei schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Schwangerschaftskomplikationen (wenn noch kein Pflegegrad vorliegt).
Grundpflege und Pflegekassenleistungen (SGB XI)
 
Leistungen bei vorliegendem Pflegegrad, finanziert durch die Pflegekasse:
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Unterstützung bei der Ganz- oder Teilkörperwaschung, beim Duschen oder Baden.
  • Hilfe bei der Mund-, Haar- und Nagelpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene.
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden: Alltagshilfe passend zur Tageszeit und Witterung.
  • Ausscheidungshilfe: Unterstützung beim Toilettengang und Wechsel von Inkontinenzmaterial.
  • Ernährung und Nahrungsaufnahme: Mundgerechtes Zubereiten und Hilfestellung beim Essen und Trinken.
  • Mobilitätsförderung: Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Umlagern und Verlassen der Wohnung.
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Regelmäßige Reinigung des Wohnbereichs, Wäschepflege, Bettbeziehen und Zubereitung von Mahlzeiten.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b): Spaziergänge, Gedächtnistraining und Entlastung von Angehörigen.
  • Pflichtberatung und Nachweis (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Durchführung und digitale Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld.

Dies ist nur ein Auszug aus unserem gesamten Leistungsspektrum.

Eine vollständige Übersicht aller Angebote lassen wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit allen gesetzlichen und privaten Kassen.

Leistungen, die darüber hinausgehen oder privat vereinbart werden, stellen wir Ihnen transparent auf Selbstzahlerbasis in Rechnung.

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