Behandlungspflege und Krankenkassenleistungen (SGB V)
Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen und Unterstützung, die von der Krankenkasse
übernommen werden:
- Medikamentenmanagement: Richten, Kontrollieren und Verabreichen von
Arzneimitteln.
- Wundversorgung: Fachgerechter Verbandswechsel und moderne Pflege chronischer
Wunden.
- Injektionen und Infusionen: Verabreichung von Spritzen (z. B. Insulin, Heparin) und
Infusionstherapie.
- Kompressionstherapie: Anlegen von Kompressionsverbänden und An-/Ausziehen von
Kompressionsstrümpfen.
- Vitalzeichenkontrolle: Regelmäßige Messung von Blutdruck, Blutzucker und
Puls.
- Katheter- und Stomapflege: Versorgung, Spülung und Wechsel von Blasenkathetern und
Stomaanlagen.
- Port- und Ernährungspflege: Betreuung bei enteraler/parenteraler Ernährung
(PEG-Sonde).
- Dekubitusbehandlung: Medizinische Versorgung von Liegegeschwüren.
- Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): Vorübergehende Weiterführung des Haushalts bei schwerer
Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Schwangerschaftskomplikationen (wenn noch kein Pflegegrad vorliegt).
Grundpflege und Pflegekassenleistungen (SGB XI)
Leistungen bei vorliegendem Pflegegrad, finanziert durch die
Pflegekasse:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Unterstützung bei der Ganz-
oder Teilkörperwaschung, beim Duschen oder Baden.
- Hilfe bei der Mund-, Haar- und Nagelpflege: Unterstützung bei
der täglichen Hygiene.
- Unterstützung beim An- und Auskleiden: Alltagshilfe passend zur
Tageszeit und Witterung.
- Ausscheidungshilfe: Unterstützung beim Toilettengang und
Wechsel von Inkontinenzmaterial.
- Ernährung und Nahrungsaufnahme: Mundgerechtes Zubereiten und
Hilfestellung beim Essen und Trinken.
- Mobilitätsförderung: Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen,
Umlagern und Verlassen der Wohnung.
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Regelmäßige Reinigung des
Wohnbereichs, Wäschepflege, Bettbeziehen und Zubereitung von Mahlzeiten.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b): Spaziergänge,
Gedächtnistraining und Entlastung von Angehörigen.
- Pflichtberatung und Nachweis (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Durchführung
und digitale Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld.
Dies ist nur ein Auszug aus unserem gesamten Leistungsspektrum.
Eine vollständige Übersicht aller Angebote lassen wir Ihnen gerne auf Anfrage
zukommen.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit allen gesetzlichen und privaten Kassen.
Leistungen, die darüber hinausgehen oder privat vereinbart werden, stellen wir Ihnen transparent auf
Selbstzahlerbasis in Rechnung.